Neue Regeln für die §57a-Pickerlüberprüfung ab Mai 2027

Ab 19. Mai 2027 gelten in Österreich neue Regelungen für die §57a-Begutachtung – das bekannte „Pickerl“. Davon betroffen sind unter anderem Motorräder, Mopeds und Quads. Für Fahrzeugbesitzer ändern sich sowohl die Begutachtungsintervalle als auch der Zeitraum, in dem die Begutachtung durchgeführt werden kann.